Die Regierung ist zuerst formelle Ausübung der Gesetze und Aufrechterhaltung derselben. Nach außen hin verfolgt sie den Staatszweck, welcher die Selbständigkeit der Nation als eine Individualität gegen andre ist. Endlich nach innen hat sie das Wohl des Staates und aller seiner Klassen zu besorgen und ist Verwaltung. - Hegel, Georg Wilhelm Friedrich